Umkleideräume für Mitarbeiter: Was ist zu beachten?

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Umkleideräume werden in allen Betrieben benötigt, wo Mitarbeiter auf eine spezielle Dienst- und Arbeitskleidung angewiesen sind. Nicht überall werden diese jedoch benötigt. Bei Berufen im Bürobereich sind Umkleideräume meist überflüssig, da hier die normale, gepflegte Alltagskleidung vollkommen ausreicht. Erfahren hier, was du bei Umkleideräumen für Mitarbeiter beachten solltest.

Sind Umkleideräume Pflicht?

Wie eingangs erwähnt, muss Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, wenn diese eine bestimmte Arbeitskleidung tragen müssen. Es gibt hierzu auch gesetzliche Vorschriften, wie zum Beispiel die Technischen Regeln für Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenverordnung. Hier wird auf das Erfordernis von Umkleideräumen näher eingegangen. Grund für eine solche Einrichtung ist, dass es Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich anderweitig umzukleiden.

Wann sind Umkleideräume erforderlich?

In vielen Bereichen müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Arbeitskleidung tragen. In Krankenhäusern müssen sich Ärzte und Krankenschwestern bzw. Pfleger entsprechend umkleiden können. Nicht jeder kommt mit weißem Kittel von zuhause ins Krankenhaus. Aber auch in der Industrie findest du häufig Arbeitskleidung. Hiermit soll nicht nur ein einheitliches Bild gewonnen, sondern in erster Linie ein Schutz der privaten Kleidung erreicht werden.

Ein besonderes Beispiel stellt die Müllabfuhr dar. Hier wäre es fatal, den Müllwerkern zuzumuten, mit ihrer Privatkleidung den Job zu erledigen. In der lebensmittelverarbeitenden Industrie dient eine Arbeitskleidung zudem einem hohen Hygieneschutz. Auch in Laboren und Forschungseinrichtungen müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine geeignete Kleidung tragen.

In all diesen Fällen kommen Unternehmer nicht umher, passende Umkleideräume anzubieten. Verständlicherweise müssen für Frauen und Herren getrennte Umkleidemöglichkeiten geschaffen werden. Dabei muss den Beschäftigten zugleich die Möglichkeit geboten werden, ihre Privatsachen sicher unterzubringen. Auch der Komfort darf hier nicht zu kurz kommen. Zum Wechseln der Kleidung und Schuhe sollten schon Sitzmöglichkeiten und Kleiderständer vorhanden sein. Bei der Kombination und Auswahl sind Unternehmer jedoch frei.

Wann ist ein Waschraum erforderlich?

Wenn du einen Umkleideraum planen musst, dann solltest du auch an geeignete Waschräume denken. Diese werden immer dann benötigt, wenn die Tätigkeit der Beschäftigten dies erfordert. Hierzu gehören Arbeiten mit starken Verschmutzungen, bei Hitze oder Nässe, aber auch beim Umgang mit gesundheitsschädlichen, infektiösen, ätzenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen. Hygiene und Gesundheitsschutz stehen hier im Vordergrund. Die Anzahl der Waschgelegenheiten richtet sich nach Geschlecht und nach Anzahl der Beschäftigten. Hierzu gibt es bestimmt Richtlinien, die Unternehmer einhalten müssen. Bei einem Mehrschichtbetrieb richtet sich die Anzahl der Waschplätze zum Beispiel nach der stärksten Schicht.

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Wie groß muss ein Spind sein?

Es versteht sich von selbst, dass die Privatsachen der Beschäftigten gegen Unbefugte ausreichend geschützt sein müssen. In aller Regel erhält jeder einen eigenen Spind mit abschließbarem Schloss. Ein solcher Spind kann mehrere Aufgaben erfüllen. Neben dem sicheren Lagern der eigenen Bekleidung können darin auch die Arbeitskleidung untergebracht sein. In einigen Betriebsstätten, wo es auf eine hohe Hygiene ankommt, wird die Arbeitskleidung sogar getrennt in einem eigenen Spind aufbewahrt. Hier sollte keine Privatkleidung verstaut werden. Im Normalfall reicht jedoch meist ein Spind aus. Dieser sollte idealerweise eine Größe von 180 x 30 x 50 cm (L x B x T) aufweisen. Auf diese Weise lassen sich Kleidungsstücke, ähnlich wie in einem Kleiderschrank, bequem aufhängen.