Leider kommt es gar nicht zu selten vor, dass eine Bankkarte gestohlen wird beziehungsweise verloren geht. Sollte eine solche Situation nicht zeitnah bemerkt oder nicht die richtigen Handlungsschritte eingeleitet werden, kann es für ein Unternehmen zu größeren Schäden kommen. Denn so wird Dieben die Chance geboten, das Zahlungsmittel für ihre eigenen Absichten zu nutzen. Um dies zu verhindern, ist es ratsam zum einen die Verantwortlichkeiten, bezogen auf Firmenkreditkarten, in einem Betrieb zu klären und alle betroffenen Personen auf geeignete Maßnahmen zu schulen. Dazu gehören auch Mitarbeiter, die im Besitz einer eigenen Mitarbeiterkarte sind. Wie man also beim Verlust einer Bankkarte vorgeht, damit es in Folge zu keinem kriminellen Missbrauch kommt, und was es sonst noch zu dieser Thematik zu wissen gibt, erfährt man im Anschluss.
Möglichkeiten, eine Bankkarte sperren zu lassen
Der jährliche Verlust, der durch den Diebstahl einer Bankkarte entsteht, beläuft sich auf geschätzte 30 Millionen Euro und betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Deshalb sollte man beim Sperren eines Zahlungsmittels nicht lange zögern und dieses umgehend blockieren, wobei sich dabei die folgenden drei Optionen bieten:
Über den Notruf sperren lassen
Die einfachste und definitiv schnellste Variante, eine gestohlene Firmenkreditkarte lahmzulegen, ist mit Hilfe des Notrufs. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Ländervorwahl lautet diese Telefonnummer +49 116 116. Empfehlenswert dabei ist, diese Nummer bereits für Notfälle eingespeichert zu haben, damit man sie sofort griffbereit hat. Während dieses Gesprächs wird man direkt zu der zuständigen Bank weitergeleitet, die umgehend das Zahlungsmittel sperren lassen kann. Damit jedoch dieser Vorgang durchgeführt wird, benötigt es für eine Identifizierung des Kartenbesitzers, die folgenden Informationen:
- Bankleitzahl
- Kontonummer
- Kreditkartennummer
Allerdings ist es auf diesem Weg nur möglich, Giro- und Kreditkarten zu blockieren. Was viele Leute nämlich nicht wissen ist, dass Mastercard und Visa nur als Bezahlplattform dienen und somit keine Lahmlegung veranlassen können.
Online sperren lassen
Eine Alternative zum Notruf stellen sogenannte Sperr-Apps dar. Auch hier ist der Vorgang an sich wieder kinderleicht, da man bereits vorab die jeweilige Bankkarte mit allen erforderlichen Details hinterlegt und somit in einer vorhandenen Notsituation mit nur wenigen Klicks die Karte online sperren lassen kann. Ein großer Vorteil dabei ist, dass es solche Applikationen für iOS, Android und weitere Betriebssysteme gibt, wodurch sich für jeden Mitarbeiter in einem Unternehmen eine kompatible Lösung finden lässt.
Mit KUNO sperren lassen
Nur eine Sperre über den Notruf oder online zu veranlassen, reicht leider noch nicht ganz aus, um die größten Risiken auszuschließen. Denn über ein SEPA-Lastschriftverfahren kann ein gestohlenes Zahlungsmittel weiterhin benutzt werden. Deshalb muss man einen solchen Diebstahl auch bei der “Kriminalitätsbekämpfung im unmittelbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen”, kurz KUNO, melden. Dadurch nimmt die Polizei Kontakt mit den einzelnen Geschäften auf, wodurch somit auch die Nutzung der entwendeten Bankkarte über ein SEPA-Lastschriftverfahren bemerkt werden würde. Sollte dies eintreffen, wird gleichzeitig auch sofort eine Anzeige aufgegeben.
Damit einem Finanzverantwortlichen in einem Unternehmen unverzüglich außergewöhnliche Zahlungen auffallen, kann die Verwendung von virtuellen Kreditkarten helfen. Nicht nur hat man dabei stets einen genauen Überblick über sämtliche Finanzen, sondern die Anwendung informiert einen umgehend über suspekte Transaktionen, die auf einen Bankkartendiebstahl hinweisen können. Zudem hat es den großen Vorteil, dass je mehr virtuelle Karten in einem Betrieb genutzt werden, die Gefahr eines Verlusts des Zahlungsmittels sinkt.
Fallen beim Sperren einer Bankkarte Kosten an?
Weder der Anruf der Notrufnummer noch die Sperrung an sich sind gebührenpflichtig, weshalb für ein Unternehmen in dieser Hinsicht keine Ausgaben anfallen. Dies ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten.
Hinweis: Sollte der Anruf allerdings aus dem Ausland getätigt worden sein, können dafür Gebühren anfallen, solange Auslandstelefonie nicht im jeweiligen Vertrag gedeckt ist.
Nach einer vollzogenen Kartensperrung erhält ein Unternehmen eine neue Bankkarte, wobei für das Ausstellen und den Versand, je nach Bank, ein Entgelt verlangt werden kann. Diese Kosten sind jedoch abhängig, ob unter anderem eine Expresslieferung vonnöten ist oder ein Standardversand ausreichend ist. Im Großen und Ganzen bleiben diese Ausgaben aber auf alle Fälle im überschaubaren Rahmen.
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Gibt es nach dem Sperren einer Bankkarte noch etwas zu beachten?
Vorsichtshalber ist es ratsam, nach einer Bankkartensperre weiterhin die gesamten Kontoauszüge gut im Auge zu behalten und sie auf ungewöhnliche Aktivitäten zu prüfen. Am besten funktioniert dies über ein Online-Banking-Konto, da man dort Einsicht auf Echtzeitdaten erhält. Zudem dauert es in der Regel ungefähr eine Woche, bis man als Unternehmen eine neue Bankkarte ausgestellt bekommt. Sollte man währenddessen eine Bargeldauszahlung benötigen, kann man dies dennoch am Bankschalter, gegen Vorzeigen eines Ausweises, tun.
Fazit
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen sind gar nicht so selten von Bankkartendiebstahl betroffen. Damit fatale Folgen und Geldverluste möglichst klein gehalten oder sogar zur Gänze vermieden werden, ist beim Bemerk eines Verlusts des Zahlungsmittels sofortiges Handeln gefragt. So kann entweder über einen Notruf, online oder über die KUNO eine Firmenkreditkarte gesperrt werden, wobei für einen Betrieb dabei keine Kosten anfallen. Außerdem können virtuelle Kreditkarten und Online-Banking-Programme dabei helfen, ungewöhnliche Zahlungen zu registrieren, wodurch einem Kartenmissbrauch schnellstmöglich entgegengewirkt werden kann.